AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Lieferungen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Abweichende Vorschriften eines Einzelbestellers können wir nicht anerkennen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Bei Lieferungen für Sozialversicherungsträger gelten die Verträge zwischen dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, bzw. dem Landesinnungsverband Niedersachsen und den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern. Eine andere als von den gesetzlichen Sozialversicherungen genehmigte Ausführung ist nicht oder nur gegen Aufpreis, z. B. bei anderen Stoffen oder besserer Ausführung, zulässig. Für Kostenvoranschläge gelten die zur Erstellung erforderlichen Kosten als vereinbart. Die Waren sind nur in den vereinbarten Ausführungen und Verpackungseinheiten lieferbar. Von diesen Mengen kann nicht abgewichen werden. Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt oder Laden unfrei. Bei Hausbesuchen werden die mit den gesetzlichen Sozialversicherungen vereinbarten Pauschalen oder nach Aufwand berechnet. Die Verpackungskosten sowie Porto werden nach Aufwand berechnet.
Zahlungsfristen gelten wie auf der Vorderseite angegeben. Sollten keine Zahlungsfristen angegeben sein, so ist die Rechnung sofort nach Erhalt zahlbar. Ein Skontoabzug ist, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Es gilt der Tag der Rechnungsstellung. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies uns für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der ausdrücklich vereinbarten Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- oder Rohstoffversorgung, Lieferverzug eines Vorlieferanten und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung.
Eventuelle Schadensersatzansprüche sind für den Fall des Leistungsverzuges und der von uns zu vertretenen Unmöglichkeit soweit diese auf leichter Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden, die infolge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen. Bei Personen- oder Sachschäden, die durch Mitarbeiter des Betriebes verursacht werden, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich sind, haften wir im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung.
Für von uns gefertigte Sachen, bzw. von uns gelieferte Ware, leisten wir 6 Monate ab dem Kaufdatum Gewähr. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung anzuzeigen, nicht offensichtliche Mängel möglichst innerhalb von 8 Tagen nach Fertigstellung. Bei fristgerechter von uns anerkannter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Leisten wir für bestimmte Produkte, die besonders gekennzeichnet sind, eine Garantie, so richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen nach den jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. Vorlieferanten.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verpfändungen, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung sind nicht gestattet. Veräußert ein Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so gelten die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung Internationalen Rechts ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist 49529 Nordhorn